Am 10. April 2017 fand die Jurysitzung zur Gestaltung des Altarraums statt. Eingeladen und anwesend waren die stimmberechtigten Fach- und Sachpreisrichter und weitere Sachverständige. Von den drei von ausgewählten Künstlern eingereichten Arbeiten ließ die Jury zwei Arbeiten für den Wettbewerb zu. Eine der drei Arbeiten wurde verspätet abgegeben und erfüllte damit nicht die Kriterien. Die Jury beschloss, mit der Vergabe eines Ersten und eines Zweiten Preises eine deutliche Empfehlung für die weitere Beauftragung zu geben. Die zur Ausführung bestimmte Arbeit ist im Prozess mit der Gemeinde und gemäß der denkmalpflegerischen und der funktionalen Vorgabe zu überarbeiten beziehungsweise noch im Detail zu entwickeln. Die Betreuung der konkreten Ausarbeitung und Umsetzung liegt in den Händen der Gemeinde. Eine weitere Jurysitzung wird es nicht geben. Zunächst muss sich der Gemeindekirchenrat über die Beauftragung zur weiteren Bearbeitung abstimmen. Danach wird der Entwurf der Gemeinde präsentiert, bevor eine  kirchenaufsichtliche Genehmigung für die endgültig umzusetzende Fassung eingeholt werden kann.